Fachbereich Sozial- |
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Studium und Praktika im Ausland |
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Informationen zum Studium / Praktikum in einzelnen Ländernweitere Informationen beim DAAD [www] >> Argentinien: Visumspflicht staatliche Hochschulen = Bewerbung über die Botschaft u. nicht direkt bei der Hochschule Antrag auf Bewerbung von März bis Oktober des Jahres vor dem geplanten Studienbeginn bei der Botschaft einreichen Australien: Visumspflicht: Studentenvisum für Vollzeitstudien (student visa) (in der Vorlesungszeit bis 20 Stunden pro Woche arbeiten, in der vorlesungsfreien Zeit ganztags) - Besuchervisum für Touristen u. für Kurse bis zu 3 Monaten (tourist/visitor`s visa) - Besuchervisum für Geschäftsleute u. Praktika bis zu 3 Monaten - für Praktikum (occupational trainee visa) Studiengebühren; Sprachtest: TOEFL oder IELTS Studienjahr: Ende Februar - Anfang Juni (Bewerbung bis Ende September des Vorjahres) u. Ende Juli - Anfang November (Bewerbung bis Ende März/Anfang April) Bewerbung über die Botschaft oder direkt bei der Hochschule Belgien: Studiengebühren; Studienjahr: Mitte September/Anfang Oktober - Mai/Juni (nur ein volles Jahr Studium möglich da Trennung in 2 Semester nur hochschulorganisatorische Bedeutung hat) Bewerbung für das im September beginnende Studienjahr bis zum 15. März bei: Brasilien: Visumspflicht: Studentenvisum (visto de estudante) Studiengebühren: nur an privaten Hochschulen Studienjahr: Anfang März (Beginn) - Ferien in den Monaten Dezember, Januar, Februar, Juli Bewerbung: direkt bei der Hochschule Canada: Kanadische Botschaft -Einwanderungs- u. Visaabteilung Visumspflicht: Studiengenehmigung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis Studiengebühren: je nach Hochschule von Can$ 994,- bis fast 17000,- Studienjahr: in der Regel von September - Mai (Semester); September - Dezember Zulassung: Antrag mindestens 1 Jahr bis spätestens 6 Monate im voraus direkt bei der jeweiligen Hochschule stellen; Sprachtest erforderlich (Englisch= TOEFL-Test; Französisch= Test an der Hochschule) Dänemark: Studienjahr: WS = Anfang September - Dezember (Bewerbung bis 15. März) - SS = Januar/Februar - Mai/Juni (Bewerbung bis 1. September) Bewerbung direkt bei der Hochschule Frankreich: Generalkonsulat der Französischen Republik Institut francais Info-Zentrum der französischen Hochschulen in Deutschland: Einschreibungsgebühren für ein Studienjahr Studienjahr: September/Oktober - Juni (1. Semester endet im Februar); Aufnahme des Studiums für die weitaus größte Zahl von Studiengängen nur zum Herbst möglich Zulassung: strikte Einhaltung aller Fristen (bei der jeweiligen Hochschule u. U. auch bei dem jeweiligen Fachbereich erfragen da zeitlicher Ablauf nicht allgemeingültig geregelt ist); Sprachtest entweder vor der Zulassung an der jeweiligen Hochschule oder beim einem französischen Kulturinstitut in Deutschland (=Admission préalable) ablegen -- Absolventen von deutsch-französischen Zügen an Sekundarschulen Abiturienten mit Französisch als Leistungsfach und einer Abschlußnote von mindestens "befriedigend" Inhaber eines deutsch-französischen oder eines internationalen Abiturs und Studierende Bewerbung: Inscription directe= direkt bei der Hochschule (bis 31. Januar) (nur für vom Sprachtest befreite deutsche Studierende Studierende die in einen Studiengang aufgenommen werden der mit einem diplome d`université abschließt und Studierende die sich bei einer Bildungseinrichtung bewerben die nicht dem Erziehungsministerium unterstellt ist) Griechenland: Ministerium für nationales Erziehungswesen u. Religion Studienjahr: Mitte September - Mitte Juli (2 Semester) - Abweichungen je nach Hochschule möglich Bewerbung zwischen 1.-10. August beim Erziehungsministerium Großbritannien Generalkonsulat des Vereinigten Königreichs Großbritannien u. Nordirland Studiengebühren Studienjahr: traditionelle Hochschulen = Oktober - Juni/Juli - Polytechnics = September - Juli - bisher vor allem Trimester Bewerbung: verschiedene Anlaufstellen Indien: Visumspflicht: Studentenvisum Bewerbung direkt bei der Hochschule, diese schickt dann Formulare für Zulassung zu welche dann vom Studierenden an das Department of Education Section U.4 zu senden sind - Studierende die ihr Studium selbst finanzieren müssen auch das entsprechende Formblatt (bei der Botschaft erhältlich) beilegen. Die Zulassung kann auch über die Botschaft an das Department of Education geschickt werden. Irland: Studiengebühren Studienjahr: September/Oktober (je nach Hochschule verschieden Bewerbung direkt bei der Hochschule oder über das Central Applications Office (CAO) Israel: Telefon 0228 9346-391 Visumspflicht: Studentenvisum Studiengebühren Studienjahr: September/Oktober - Juni/Juli (je nach Hochschule Semester oder Trimester) Bewerbung direkt bei der Hochschule - Zulassungsbedingungen von Hochschule zu Hochschule verschieden aber Fachhochschulreife reicht normalerweise nicht zum Studieren in Israel aus Italien: Telefon 0228 8220 Studiengebühren Studienjahr: 1. November - 31.Oktober (2 Semester) Bewerbung beim jeweiligen italienischen Konsulat, d.h. in dem Bundesland wo der Studierende seinen Hauptwohnsitz hat - für NRW: Italienisches Generalkonsulat Studienort wird von der italienischen Seite ausgewählt Mexiko: Telefon +52-5-6221491 oder -6221498) Nachweis der notwendigen Kenntnisse der spanischen Sprache bei der UNAM (Spanischtest) bzw. bei der UdeG (akzeptiert auch entsprechende Bestätigung von anderen Stellen) Studienjahr: von Hochschule zu Hochschule verschieden und Termine können sich u. U. auch kurzfristig ändern Stand 1995 Bewerbung spätestens drei Monate vor Semesterbeginn bei: Universidad Autónoma de México (UNAM) oder Universidad de Guadalajara (UdeG) oder an die Zentralstelle Departamento de Revalidación de Estudios bei der UdeG findet ca. zwei Wochen vor Semesterbeginn eine allgemeine Hochschulzugangsprüfung statt an der auch ausländische Studenten teilnehmen müssen Niederlande: Studiengebühren sind zu entrichten, werden aber später zurückerstattet (allerdings nur auf Antrag und die Rückerstattung kann mehrere Jahre dauern); Broschüren über die Rückerstattung sind erhältlich bei der Informatie Beheer Group (IBG) Numerus clausus (Numerus fixus): für welche Studiengänge es die Quotenregelung gibt ist beim IBG zu erfahren Studienjahr: 1. September - 31. August (je nach Hochschule in Semester bzw. Trimester unterteilt); Studienbeginn ist immer nur zum September möglich Bewerbung bei der zentralen Studienberatungsstelle der ausgewählten Hochschule Österreich: Studienjahr: 1. Oktober - 30. September (Beginn WS = 1. Oktober, Beginn SS = 1. März) Bewerbung für das WS bis zum 1. September und für das SS bis zum 1. Febraur bei der ausgewählten Hochschule (Unterlagen sind dort anzufordern) Polen: für Konsularangelegenheiten: Botschaft der Republik Polen Visumspflicht Studiengebühren und einmalige Einschreibungsgebühr Studienjahr: 1. Oktober - 30. September (WS = 1. Oktober - Ende Januar/Anfang Februar Bewerbung bis spätestens 1. Juni für das WS bzw. 1. Dezember für das SS bei der Botschaft (werden von dort an das ministerielle Beratungsbüro für ausländische Studenten weitergeleitet) Portugal: Telefon 0228 363011 Studiengebühren; Studienjahr: Hochschulen setzen Beginn und Ende selbst fest (in der Regel 1. Oktober - 30. Juni); Gliederung des Studiums entweder in Studienjahre oder in Semester Bewerbung direkt bei der jeweiligen Hochschule im Februar/März des Jahres in dem das Studium begonnen werden soll (die Hochschule ist auch für Äquivalenz und Anerkennung zuständig) Russische Föderation: Visumspflicht: Einreisevisum Studiengebühren: unterschiedlich von Hochschule zu Hochschule und sogar von Fach zu Fach Vorbereitungszeit ca. ein Jahr Studienjahr: 1. September - Juni (1. Semester endet Dezember/Januar) Bewerbung bei der jeweiligen Hochschule selber (Zugang von ausländischen Studenten im Moment nich einheitlich geregelt aber in der Regel Aufnahmeprüfung bestehend aus mehreren Fächern und dem Nachweis von Sprachkenntnissen in Russisch) Schweiz: Studiengebühren Studienjahr: WS = 3. Montag im Oktober - Februar Bewerbung: Zulassungsvoraussetzungen von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich; Voranmeldung ebenfalls von Hochschule zu Hochschule verschieden Spanien: Erziehungsabteilung Studiengebühren: von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich Studienjahr: WS = Anfang Oktober - Mitte Februar Bewerbung direkt bei der jeweiligen Hochschule Türkei: Studiengebühren Sprachtest: Unterrichtssprache teilweise Englisch (u. U. auch nur Englisch); bei der Bewerbung für einen solchen Studiengang ist ein TOEFL-Test notwendig Studienjahr: in der Regel Oktober - September mit der Einteilung in Semester (an einigen Hochschulen beginnen die Lehrveranstaltungen bereits im Juli) Bewerbung direkt bei der gewählten Hochschule (für deutsche Studienfortsetzer); Ögrenci Seçme ve Yerlestime Merkezi Zulassungsprüfung für in der BRD lebende türkische Staatsangehörige: 2 zentrale Zulassungsprüfungen (Allgemeinwissen und fachbezogen) Ungarn: Studiengebühren Studienangebote in ungarischer, englischer und deutscher Sprache; bei ungarischer Sprache einjähriger Vorbereitungskurs; Informationen beim János Kodaolániy Ungarisches Universitätsvorbereitungs-Institut Bewerbung bei der jeweiligen Hochschule bis 1. März (an manchen Hochschulen andere Fristen) USA: und Amerika-Haus Köln für Visumsangelegenheiten: Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika für Zulassungstest: Educational Testing Service (ETS) Visumspflicht: über verschiedenen Visaarten selbst informieren Studiengebühren Studienjahr: in der Regel Ende August/Anfang September - Ende Mai/Anfang Juni; Semester bzw. Trimester Zulassung: Hochschulen sind autonom; Antragstermine zur Zulassung meist zwischen November und Januar; vorab Zulassungstests (Sach- und Sprachtests) die in etlichen Testzentren in deutschen Städten abgelegt werden können (gebührenpflichtig) Bewerbung: formloser Antrag an das "Admission Office" der gewählten Hochschule die dann Formulare und Informationen zuschickt |
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FH Düsseldorf |
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